TQ1 Teilqualifikation Güterkraftverkehr
mit Erwerb der Führerscheinklassen C / CE – Auf neuen Wegen zum Berufsabschluss
Teilqualifikation TQ1 – was ist das?
Für den Beruf des Berufskraftfahrers wurden im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit bundeseinheitliche Teilqualifikationen entwickelt und erprobt.
Ein wesentlicher Teil der gesamten Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist die Teilqualifizierung TQ1 „Güter befördern“. Dieses Qualifizierungsmodul ist von den Industrie- und Handelskammern anerkannt.
Sie erlangen fundierte Kenntnisse über den Umgang mit Gefahrgut, die fachgerechte Ladungssicherung und die wichtigen rechtlichen Vorschriften des Güterkraftverkehrs.
Am Ende des Lehrgangs werden Ihre erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse in einer internen Prüfung abgefragt und Sie erhalten von uns ein qualifiziertes Zeugnis.
Nach der Qualifizierung haben Sie die Möglichkeit, sich noch die restlichen Ausbildungsinhalte anzueignen. Danach können Sie die Zulassung zur sogenannten Externenprüfung vor der IHK erlangen. Damit erhalten Sie nachträglich die Chance, eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abzuschließen.
Mit dieser Maßnahme werden Ihnen die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die den Einstieg in dieses interessante Berufsfeld sehr erleichtern werden.
Zielgruppe:
Personen ohne Berufsabschluss sowie Arbeitssuchende, die eine berufliche Zukunft und/oder einen anerkannten Berufsabschluss als Kraftfahrer/-in im Bereich des Güterverkehrs anstreben.
Rechtliche Grundlagen:
- Europäische Richtlinie 2003/59/EG
- Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
- Inhalte
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- Theoretische Ausbildung LKW C/CE
- Fahrpraktische Ausbildung LKW C/CE
- Lehrgang Beschleunigte Grundqualifikation (Lehrplan Inhalte)
- Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - Lehrgang ADR Tank und Basis
- Ladungssicherung gem. VDI 2700
- Gabelstapler-Fahrausbildung gem. BGV D 27
- Betriebspraktium
- Voraussetzungen
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- Mindestalter: 21 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt: 3)
- Gesundheitliche Eignung und Sehtest
- Erfolgreicher Führerscheinantrag für Klasse C/CE
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Aufnahmegespräch beim Bildungsträger
- Abschluss
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- Zertifikat der Fahrschule
- Fahrerlaubnis Klasse C/CE
- ADR-Schein Basis/Tank
- Ladungssicherungszertifikat nach VDI 2700 ff
- Gabelstapler-Fahrausbildung
- Gültigkeit
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Für Berufskraftfahrer/-innen besteht die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus.
Der LKW-Führerschein wird nur auf Zeit erteilt, weshalb Sie ihn alle fünf Jahre bei der Führerscheinbehörde verlängern lassen müssen. Ohne Verlängerung ist der Berufskraftfahrer-Führerschein nicht mehr gültig.
WIR STARTEN REGELMÄßIG
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